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Am 14. Dezember 2018 beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter/
dritter Lesung das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur
Teilhabe in der Kindertages-Betreuung".
Die CDU-Bundestagsabgeordnete für den Harz und den Salzlandkreis, Heike
Bremer, informiert und erläutert aus dem Gesetz.
"Mit dem 'Gute-Kita-Gesetz' werden den Ländern 5,5 Milliarden Euro
über die Verteilung der Umsatzsteuerpunkte für Maßnahmen zur
Verbesserung der Qualität und zur Teilhabe in der Kinderbetreuung
zur Verfügung gestellt.
Der Bund unterstützt die Länder
Damit unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer
ureigenen Aufgaben.
Die CDU/CSU erwarten aber von den Ländern, dass sie insbesondere
in die im Gesetz geregelten prioritären Qualitätsmaßnahmen investieren."
Heike Brehmer (MdB) sieht darin folgende Verbesserungen: Im Fach-Kraft-
Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte,
auch bedarfsgerechte Angebote sowie die Stärkung der Kita-Leitungen.
Entlastung der Eltern bei den Gebühren bzw. der Gebührenfreiheit
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Formulierung, dass Bund die
"Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei
der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem
Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung der
Eltern, bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit"
unterstützt, konnten CDU/CSU im parlamentarischen Verfahren nunmehr
auch im Gesetz umsetzen.
Dazu eine weitere Kommentierung von Heike Brehmer.
"Damit haben wir durchsetzen können, dass Investitionen in Qualitäts-
maßnahmen einen Schwerpunkt darstellen sollen. Das war und ist
nicht nur eine Kernforderung von CDU/CSU sondern auch ein
Ergebnis der Anhörung von Experten und Meinung der Elternschaft."
Vertragsgrundlage zwischen Bund und Land
Zur weiteren Erläuterung durch Heike Brehmer: "Wir werden insofern
sehr genau darauf achten, dass diese Ergebnisse in die nach dem Gesetz
zu erstellenden Handlungskonzepte einfließen. Wir erwarten, dass
bei der Analyse der Ausgangssituation und der Ermittlung der entsprechenden
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, die als Vertragsgrundlage
zwischen Bund und Land dienen - wie im Gesetz auch vorgesehen -
alle Akteure : Wie die örtlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe,
die freien Träger, Sozialpartner, die kommunalen Spitzenverbände
auf Landesebene sowie die Elternschaft mit einbezogen werden.
Genaue Berichte über die Verwendung der Bundesmittel
Die CDU/CSU werden mit Blick auf die Verwendung der Bundesmittel
sehr genau auf die gesetzlich vorgesehenen Berichte der Länder
achten. Nur so kann der Bund Rückschlüsse für zukünftige prioritäre
Maßnahmen ziehen.
Ein wichtiges Ergebnis ist auch, dass Geringverdiener künftig von
den Gebühren befreit werden müssen. Bei der Auswahl der sozialen
Kriterien, im Rahmen der verpflichtenden soziale Staffelung, haben
CDU und CSU die Belange der Länder und Kommunen nach mehr
Autonomie und Flexibilität umgesetzt."
Die Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer ist unter der Mail-Adresse:
heike.brehmer@bundestag.de zu erreichen.
Ulrich Behrens
